Das Wichtigste in Kürze
- Die Entscheidung fällt an der Schnittstelle zur Kanzlei. Kläre zuerst, welche Arbeit deine Steuerberatung übernimmt. Erst danach steht fest, ob du eine vollständige Buchhaltungssoftware brauchst oder ein Rechnungstool genügt.
- Empfangen musst du E-Rechnungen schon jetzt. Die Pflicht zum Versand greift ab Januar 2027 für Betriebe mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz und ab 2028 für die übrigen B2B-Fälle.
- Einstiegspreise verzerren den Vergleich. Der eine Anbieter rabattiert drei Monate, der nächste bindet den günstigen Preis an 24 Monate Laufzeit. Rechne mit dem Listenpreis über zwei Jahre.
- Nicht jeder Betrieb braucht den vollen Funktionsumfang. Wer die Kleinunternehmergrenze einhält, gibt keine Umsatzsteuer-Voranmeldung ab und zahlt für ein Tool, das sie beherrscht, ohne Gegenwert.
Buchhaltungssoftware wird nach Funktionslisten verglichen und nach Arbeitsteilung gebraucht. Entscheidend ist selten, welches Programm die meisten Auswertungen mitbringt, sondern wo in deinem Betrieb die Grenze zwischen eigener Arbeit und Steuerkanzlei verläuft. Bei zwanzig Rechnungen im Monat verschiebt diese Grenze den Bedarf stärker als jede Funktion auf der Anbieterseite. Dieser Leitfaden geht die Auswahl in der Reihenfolge durch, in der die Arbeit tatsächlich anfällt: Rechnungen raus, Belege rein, Daten zur Kanzlei.
Welche Aufgaben in welchem Werkzeug landen
Der Begriff Buchhaltungssoftware deckt sechs verschiedene Aufgaben ab, und die meisten Betriebe erledigen davon nur drei selbst. Die Tabelle zeigt, wer welche Aufgabe üblicherweise übernimmt und an welchem Merkmal du im Tool erkennst, ob sie wirklich abgedeckt ist.
| Aufgabe | Wer übernimmt sie meist | Woran du es im Tool erkennst |
|---|---|---|
Ausgangsrechnungen und Mahnungen | du selbst | Rechnungsnummernkreis, E-Rechnungsformat, wiederkehrende Rechnungen |
AufgabeAusgangsrechnungen und Mahnungen Wer übernimmt sie meistdu selbst Woran du es im Tool erkennstRechnungsnummernkreis, E-Rechnungsformat, wiederkehrende Rechnungen | ||
Belegeingang und Archivierung | du selbst | Upload per Mail, automatisches Auslesen der Felder, unveränderbare Ablage |
AufgabeBelegeingang und Archivierung Wer übernimmt sie meistdu selbst Woran du es im Tool erkennstUpload per Mail, automatisches Auslesen der Felder, unveränderbare Ablage | ||
Kontieren und Bankabgleich | du oder die Kanzlei | Kontenrahmen SKR03 und SKR04, eigene Konten, Regeln für Zahlungseingänge |
AufgabeKontieren und Bankabgleich Wer übernimmt sie meistdu oder die Kanzlei Woran du es im Tool erkennstKontenrahmen SKR03 und SKR04, eigene Konten, Regeln für Zahlungseingänge | ||
Umsatzsteuer-Voranmeldung | du oder die Kanzlei | Übermittlung an ELSTER direkt aus dem Tool |
AufgabeUmsatzsteuer-Voranmeldung Wer übernimmt sie meistdu oder die Kanzlei Woran du es im Tool erkennstÜbermittlung an ELSTER direkt aus dem Tool | ||
EÜR, Bilanz, Jahresabschluss | fast immer die Kanzlei | Export im Kanzleiformat, eigener Zugang für die Kanzlei |
AufgabeEÜR, Bilanz, Jahresabschluss Wer übernimmt sie meistfast immer die Kanzlei Woran du es im Tool erkennstExport im Kanzleiformat, eigener Zugang für die Kanzlei | ||
Steuerliche Beratung | nur die Kanzlei | nicht Bestandteil von Software |
AufgabeSteuerliche Beratung Wer übernimmt sie meistnur die Kanzlei Woran du es im Tool erkennstnicht Bestandteil von Software | ||
Daraus ergeben sich zwei realistische Aufstellungen für kleine Dienstleistungsbetriebe. Entweder du schreibst Rechnungen und sammelst Belege, und die Kanzlei bucht und erstellt den Abschluss. Oder du buchst selbst mit und gibst nur den Abschluss ab. Die erste Variante braucht ein gutes Rechnungstool mit saubererem Export, die zweite eine vollständige Buchhaltung. Wer beides mischt, zahlt doppelt: einmal für Funktionen, die stillliegen, und einmal für die Kanzleistunden, die trotzdem anfallen. Wie der laufende Ablauf vom Beleg bis zum Abschluss im Detail aussieht, steht im Grundlagenartikel zur Buchhaltung.
Überspring die Auswahl ganz, wenn drei Punkte auf dich zutreffen: unter fünf Ausgangsrechnungen im Monat, keine Umsatzsteuer wegen der Kleinunternehmerregelung, und eine Kanzlei, die deine Belege als Scan annimmt. Dann kostet dich jedes Abo mehr, als es an Arbeit abnimmt. Der Punkt, an dem sich das dreht, liegt erfahrungsgemäß bei etwa zehn Rechnungen im Monat oder beim ersten Mitarbeiter, der ebenfalls abrechnet.
Die Pflichten, an denen du 2026 nicht vorbeikommst
Vier rechtliche Punkte entscheiden darüber, welche Funktionen du überhaupt brauchst. Alle vier lassen sich in zehn Minuten für den eigenen Betrieb klären.
E-Rechnung. Empfangen und verarbeiten können müssen alle Unternehmen strukturierte E-Rechnungen bereits. Für den Versand gilt eine Staffelung: ab dem 1. Januar 2027 für Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Gesamtumsatz im Vorjahr, ab 2028 für die übrigen B2B-Umsätze. Kleinunternehmer bleiben von der Ausstellungspflicht ausgenommen, ebenso Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro brutto und B2C-Geschäfte. Ein Beitrag der IHK Lüneburg-Wolfsburg fasst die Umsatzgrenze und die Stufen zusammen. Für die Praxis heißt das: Ein Tool, das heute nur PDFs erzeugt, trägt dich nicht über 2027 hinaus. Wie eine konforme Rechnung technisch entsteht, zeigt die Anleitung zum Erstellen einer E-Rechnung.
GoBD. Zwei Anforderungen fallen in der Toolauswahl auf. Eine festgeschriebene Buchung darf nachträglich nicht unerkennbar geändert werden, was frei überschreibbare Tabellen ausschließt. Und du brauchst eine Verfahrensdokumentation, die beschreibt, wie Belege in deinen Betrieb kommen und wo sie liegen. Für kleine Betriebe passt die auf eine Seite.
Aufbewahrung. Buchungsbelege sind acht Jahre aufzubewahren, Bücher und Abschlüsse zehn Jahre, jeweils gerechnet ab dem Ende des Entstehungsjahres. Die Staffelung steht in § 147 Abs. 3 der Abgabenordnung. Praktisch relevant ist dabei die Exportfähigkeit: Wenn du den Anbieter nach drei Jahren wechselst, müssen die Daten mitkommen.
Gewinnermittlung. Buchführungs- und Abschlusspflicht entstehen nach § 141 der Abgabenordnung erst oberhalb von 800.000 Euro Umsatz oder 80.000 Euro Gewinn. Darunter reicht die Einnahmen-Überschuss-Rechnung, und für Freiberufler gilt sie unabhängig von der Höhe. Die Kleinunternehmerregelung in § 19 des Umsatzsteuergesetzes greift bei bis zu 25.000 Euro Vorjahresumsatz und 100.000 Euro im laufenden Jahr. Wer darunter bleibt, braucht keine Voranmeldung und damit kein Tool, das sie kann.
In fünf Schritten zur passenden Software
Schritt 1: Die Arbeitsteilung mit der Kanzlei festschreiben
Frag deine Steuerberatung vor dem ersten Testaccount zwei Dinge: Welche Software importiert die Kanzlei ohne Aufpreis, und übernimmt sie das Kontieren oder willst du es selbst machen. In einem Thread zur Toolauswahl für eine GmbH ist genau die Kanzleianbindung das Kriterium, an dem Selbstständige die Programme gegeneinander abwägen, nicht der Funktionsumfang. Viele Kanzleien arbeiten mit DATEV und akzeptieren Buchungsstapel im EXTF-Format oder einen Mandantenzugang in der Software des Mandanten. Beides kostet dich nichts, wenn du es vorher abstimmst, und mehrere Stunden Nacharbeit, wenn nicht.
Schritt 2: Die Rechnungsseite durchrechnen
Zähle die Rechnungen eines Durchschnittsmonats und sortiere sie nach Typ: Einzelrechnung, wiederkehrender Retainer, Abschlagsrechnung, Rechnung ins EU-Ausland. Viele Tarife begrenzen die Rechnungsanzahl, und Abschlags- sowie EU-Rechnungen liegen bei mehreren Anbietern in der höchsten Stufe. Prüfe außerdem das Mahnwesen: Ob ein Tool überfällige Posten selbst anschreibt oder dich an eine Liste erinnert, macht im Jahr einen messbaren Unterschied beim Zahlungseingang. Die Pflichtangaben, die auf jedem dieser Dokumente stehen müssen, listet der Beitrag zum Aufbau einer Rechnung.
Schritt 3: Den Belegeingang prüfen, nicht nur die Rechnungsausgabe
Der Belegeingang ist die Stelle, an der Buchhaltung im Alltag scheitert. Achte auf drei Dinge: eine eigene Mailadresse, an die du Belege weiterleiten kannst, ein Auslesen der Felder ohne manuelles Abtippen und eine Bankanbindung, die Zahlungseingänge den offenen Posten zuordnet. Teste das mit zehn echten Belegen aus dem letzten Monat, nicht mit dem Demodatensatz des Anbieters. Wie gut die Erkennung bei schlecht fotografierten Kassenzetteln arbeitet, sieht man erst dann.
Schritt 4: Export und Kontenrahmen im Testaccount ausprobieren
Lass im Test einen Buchungsstapel erzeugen und schick ihn an deine Kanzlei, bevor du ein Abo abschließt. Prüfe dabei, ob du eigene Konten anlegen kannst. In einer Frage nach einem fehlenden Buchungskonto scheitert ein Betrieb daran, einen Anhänger auf das vorgesehene SKR04-Konto zu buchen, weil sich eigene Konten in seinem Programm nicht anlegen ließen. Sonderfälle wie Anlagegüter, Reverse-Charge-Rechnungen oder durchlaufende Posten sind der häufigste Grund, aus dem ein günstiges Programm nach einem Jahr nicht mehr reicht.
Schritt 5: Den Preis über zwei Jahre rechnen
Die Listenpreise stehen selten als erste Zahl auf der Preisseite. Ein Anbieter zeigt den Preis für drei Rabattmonate, ein anderer den Preis bei 24 Monaten Laufzeit, ein dritter einen Aktionsrabatt von 50 Prozent. In einem Thread über einen Anbieterwechsel ist der Preis nach Ablauf der Aktion einer der wiederkehrenden Auslöser für den Umzug. Rechne deshalb Listenpreis mal 24, plus Zusatznutzer, plus die Module, die du im Test gebraucht hast.
Was die gängigen Pakete kosten
Die folgenden Preise sind die regulären Monatspreise der Anbieter, nicht die Aktionspreise, jeweils netto und am 29.10.2026 auf den Preisseiten geprüft. Sie dienen der Größenordnung, nicht dem Feature-Vergleich.
| Anbieter und Tarif | Listenpreis pro Monat |
|---|---|
Lexware Office S (Belegerfassung und Archiv) | 7,90 € |
Anbieter und TarifLexware Office S (Belegerfassung und Archiv) Listenpreis pro Monat7,90 € | |
Lexware Office M (Angebote, Rechnungen, Mahnungen) | 12,90 € |
Anbieter und TarifLexware Office M (Angebote, Rechnungen, Mahnungen) Listenpreis pro Monat12,90 € | |
Lexware Office L (Buchhaltung, EÜR, Umsatzsteuer) | 21,90 € |
Anbieter und TarifLexware Office L (Buchhaltung, EÜR, Umsatzsteuer) Listenpreis pro Monat21,90 € | |
Lexware Office XL (EU- und Abschlagsrechnungen, API) | 32,90 € |
Anbieter und TarifLexware Office XL (EU- und Abschlagsrechnungen, API) Listenpreis pro Monat32,90 € | |
Papierkram Free / S / M / L | 0 € / 15,90 € / 29,90 € / 59,90 € |
Anbieter und TarifPapierkram Free / S / M / L Listenpreis pro Monat0 € / 15,90 € / 29,90 € / 59,90 € | |
sevdesk Rechnung (24 Monate Laufzeit) | ab 8,90 € |
Anbieter und Tarifsevdesk Rechnung (24 Monate Laufzeit) Listenpreis pro Monatab 8,90 € | |
meetergo Free / Light / Suite / Premium | 0 € / 9,90 € / 29,90 € / 49,90 € |
Anbieter und Tarifmeetergo Free / Light / Suite / Premium Listenpreis pro Monat0 € / 9,90 € / 29,90 € / 49,90 € | |
Zwei Beobachtungen zu diesen Zahlen. Erstens liegt die eigentliche Schwelle nicht beim Einstieg, sondern beim Sprung in die Buchhaltungsstufe: Umsatzsteuer-Voranmeldung und Gewinnermittlung kosten bei Lexware Office den Wechsel von 12,90 auf 21,90 Euro, bei anderen Anbietern vergleichbar viel. Zweitens zahlen Teams pro Nutzer, und zusätzliche Nutzerplätze werden in den Tabellen gern klein gesetzt. Eine Einordnung der laufenden Kosten eines einzelnen Anbieters steht in der Analyse zu den Kosten von sevdesk, eine breitere Gegenüberstellung in der Übersicht zu sevdesk Alternativen und im Beitrag zu Lexware für die Buchhaltung.
Die Übergabe an die Steuerberatung aufsetzen
Die Software spart dir Zeit, der Abschluss bleibt bei der Kanzlei. In einem Kommentar zu einem Wechselbericht nennt ein Selbstständiger bei etwa 30 Buchungen pro Monat rund 70 Euro Honorar im Monat. Plane diesen Posten neben die Softwarekosten ein, nicht an deren Stelle.
Für die Übergabe gibt es drei übliche Wege, und du solltest einen davon bewusst wählen:
- Buchungsstapel-Export. Du kontierst selbst, die Kanzlei importiert fertige Buchungssätze. Günstig in den Kanzleistunden, setzt aber voraus, dass du den Kontenrahmen beherrschst.
- Belegtransfer. Du lieferst nur Rechnungen und Belege, die Kanzlei kontiert. Teurer pro Monat, dafür landen Sonderfälle bei jemandem, der sie kennt.
- Mandantenzugang. Die Kanzlei arbeitet direkt in deiner Software. Praktisch bei Rückfragen, erfordert aber, dass die Kanzlei dein Tool unterstützt.
Zweiter Punkt der Abstimmung: der Rhythmus. Monatliche Übergabe kostet mehr Kanzleistunden, liefert dir aber eine laufende Zahl zur Umsatzsteuer. Quartalsweise Übergabe ist günstiger und für Betriebe mit wenigen Belegen meist ausreichend. Kanzleien, die Mandantentermine selbst digital annehmen, findest du über die Seite zur Terminbuchung für Steuerberater. Lege außerdem fest, wer die Umsatzsteuer-Voranmeldung einreicht. Doppelte Einreichungen sind ein klassischer Fehler im ersten Jahr mit neuer Software.
Wo meetergo in diese Kette passt
Eine ehrliche Einordnung vorweg: meetergo ist keine Buchhaltungssoftware und tritt nicht gegen die Tools in der Tabelle oben an. Die Rechnungs-App sitzt am vorderen Ende der Kette, dort, wo aus einer Leistung ein Beleg wird. Für Dienstleister, die nach Terminen oder Angeboten abrechnen, entfällt damit das Abtippen zwischen Kalender und Rechnungstool.
Konkret deckt die App diesen Abschnitt ab: Aus einer Buchung oder einem gewonnenen Deal im meetergo CRM entsteht ein Angebot und nach Freigabe eine Rechnung, mit Kontakt, Positionen und Steuersätzen aus dem Vorgang. Die Rechnung wird als strukturierte E-Rechnung nach EN 16931 erzeugt, dem Standard hinter XRechnung und ZUGFeRD, und in der EU gespeichert. Wiederkehrende Rechnungen laufen nach Plan, überfällige Posten werden automatisch angemahnt. Über die Zahlungsfunktion kassierst du Anzahlungen schon bei der Buchung.

Seit kurzem lassen sich ab dem Suite-Tarif auch Eingangsrechnungen und Belege hochladen oder per Mail weiterleiten, wobei die Felder ausgelesen und ZUGFeRD-Rechnungen direkt übernommen werden (geprüft 29.10.2026). Rechnungen und Zahlungen exportierst du in einem DATEV-kompatiblen Format für die Kanzlei.

Die Tarife: Free kostet dauerhaft 0 Euro, Light 9,90 Euro, Suite 29,90 Euro (regulär 34,90 Euro) und Premium 49,90 Euro pro Nutzer und Monat bei jährlicher Abrechnung, mit siebentägiger Testphase auf den bezahlten Stufen. Free und Light decken drei Rechnungen pro Monat ab, unbegrenzt wird es ab Suite (geprüft 29.10.2026). Welche Apps in welcher Stufe liegen, steht auf der Preisseite.
Die Grenzen sind deutlich: meetergo erstellt keine Umsatzsteuer-Voranmeldung, keine EÜR, keine GuV, gleicht kein Bankkonto ab und übermittelt nichts an ELSTER. Den Export musst du selbst auslösen. Wer sevdesk für die Buchhaltung einsetzt, kann über die sevdesk-Integration Teilnehmer neuer Buchungen als Kontakte anlegen lassen, Buchungssätze wandern dabei nicht mit. Steht nur eine einzelne Abrechnung an, erledigt das der Rechnungsgenerator im Browser ohne Konto.
Vier Fehler, die die Auswahl teuer machen
- Die Software vor der Arbeitsteilung auswählen. Wer erst das Abo abschließt und dann mit der Kanzlei spricht, zahlt im Zweifel für Buchungsfunktionen, die die Kanzlei ohnehin übernimmt.
- Den Aktionspreis für den Preis halten. Drei Rabattmonate und 24 Monate Mindestlaufzeit sind keine Vergleichsbasis. Die Rechnung über zwei Jahre ist es.
- Rechnungsnummern aus zwei Tools ziehen. Wenn parallel ein altes Vorlagen-Dokument und die neue Software Nummern vergeben, entstehen Lücken und Doppelungen im Nummernkreis. Entscheide dich für eine Quelle und schreib das Startdatum auf.
- Den Kontenrahmen erst im Dezember testen. Sonderfälle wie Anlagegüter oder Auslandsumsätze tauchen oft erst im Jahresabschluss auf. Dann ist der Wechsel teuer, weil das laufende Jahr migriert werden muss.
Dass eine einfache Vorlage als Einstieg legitim ist, wird dabei häufig bezweifelt. In einer Sammelfrage unter Selbstständigen zur Rechnungsstellung stehen Textverarbeitung, Tabellen, Fachsoftware und selbst gebaute Skripte nebeneinander. Solange Nummernkreis, Pflichtangaben und Archivierung stimmen, ist das rechtlich sauber. Es skaliert nur schlecht, und ab 2027 fehlt der Vorlage das E-Rechnungsformat.
Rechnungen direkt aus Termin und Deal
Rechnungen direkt aus Termin und Deal
Wenn deine Buchhaltung bei der Kanzlei liegt und du vor allem die Rechnungsseite in Ordnung bringen willst, dann starte dort: Richte die Rechnungsstellung dort ein, wo Termin und Angebot schon liegen, und teste den Export einmal mit deiner Kanzlei, bevor das nächste Quartal beginnt. Welche Gratis-Einstiege es gibt, sortiert der Beitrag über Rechnungsprogramme ohne Kosten; auf die Kleinunternehmerregelung zugeschnitten ist die Übersicht zum Rechnungsprogramm für Kleinunternehmer.
FAQ
Brauche ich als Kleinunternehmer überhaupt Buchhaltungssoftware?
Pflicht ist sie nicht. Wer unter 25.000 Euro Vorjahresumsatz bleibt, gibt keine Umsatzsteuer-Voranmeldung ab und ermittelt den Gewinn per Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Nötig sind ein sauberer Rechnungsnummernkreis, vollständige Belege und eine unveränderbare Ablage. Ein Rechnungstool mit Export reicht dafür in vielen Fällen aus.
Was kostet Buchhaltungssoftware im Jahr?
Für eine Einzelperson liegt die Spanne bei 95 bis 400 Euro netto im Jahr, je nachdem, ob du nur Rechnungen schreibst oder auch Umsatzsteuer und Gewinnermittlung im Tool erledigst. Dazu kommen die Kanzleikosten, die sich durch die Software reduzieren, aber nicht verschwinden.
Darf ich Rechnungen weiterhin mit einer Textverarbeitung schreiben?
Für B2C-Umsätze und als Kleinunternehmer ja, solange Pflichtangaben, Nummernkreis und Archivierung stimmen. Für B2B-Rechnungen endet dieser Weg mit der Versandpflicht: ab 2027 für Betriebe über 800.000 Euro Vorjahresumsatz, ab 2028 für die übrigen. Ein PDF ist keine E-Rechnung im Sinne der Vorschrift.
Welche Software arbeitet mit DATEV zusammen?
Die gängigen deutschen Anbieter erzeugen einen DATEV-konformen Export, und viele bieten zusätzlich einen Zugang für die Kanzlei. Entscheidend ist nicht das Vorhandensein des Exports, sondern ob deine Kanzlei ihn ohne Nacharbeit einlesen kann. Das klärt ein einziger Testexport vor dem Abo.
Reicht ein Rechnungsprogramm anstelle einer Buchhaltungssoftware?
Das hängt daran, wer bucht. Übernimmt die Kanzlei Kontierung, Voranmeldung und Abschluss, reicht ein Rechnungsprogramm mit saubererem Export. Willst du selbst kontieren und die Umsatzsteuer selbst melden, brauchst du die Buchhaltungsstufe. Eine Zwischenlösung gibt es hier nicht, weil die Voranmeldung nicht teilbar ist.
Kann ich die Software mitten im Jahr wechseln?
Ja, der saubere Schnitt liegt aber am Quartals- oder Jahresanfang. Vor dem Wechsel exportierst du alle Rechnungen und Belege aus dem alten Tool, denn die Aufbewahrungsfristen laufen unabhängig vom Abo weiter. Offene Posten und der Rechnungsnummernkreis wandern per Hand mit, dafür solltest du einen halben Tag einplanen.





