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Gegenüberstellung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben mit dem Gewinn als Differenz, daneben das Formular Anlage EÜR

Einnahmen-Überschuss-Rechnung: So funktioniert die EÜR

|10 Min. Lesezeit
Dominik Rapacki
Dominik Rapacki
Dominik Rapacki ist CEO und Gründer von meetergo.com und treibt Innovationen im DSGVO-konformen Terminmanagement voran. Als Experte für SaaS, Vertrieb und Digitalisierung ist er regelmäßig in Podcasts zu Gast.

Key Takeaways

  • Die EÜR interessiert sich nicht für deine Rechnungen, sondern für dein Konto. Maßgeblich ist der Tag, an dem Geld zufließt oder abfließt, nicht das Rechnungsdatum. Wer seine Rechnungsliste abtippt, rechnet am Gesetz vorbei.
  • Die Zehn-Tage-Regel steht so nicht im Gesetz. § 11 EStG spricht von "kurzer Zeit". Die zehn Tage stammen aus der Rechtsprechung, und sie greifen nur, wenn die Zahlung in diesem Fenster auch fällig war.
  • Die Anlage EÜR muss elektronisch ans Finanzamt. Seit dem Veranlagungszeitraum 2017 geht sie authentifiziert über ELSTER. Papier gibt es nur auf Antrag als Härtefall.
  • Die Umsatzsteuer läuft mit durch. Wer kein Kleinunternehmer ist, bucht die vereinnahmte Umsatzsteuer als Betriebseinnahme und die gezahlte als Betriebsausgabe. Die EÜR rechnet brutto, nicht netto.

Die meisten Erklärungen zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung hören nach der Formel auf: Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben gleich Gewinn. Das ist richtig und hilft trotzdem nicht weiter, weil die teuren Fehler alle an einer anderen Stelle passieren. Sie passieren beim Datum. Die EÜR ist keine Auswertung deiner geschriebenen Rechnungen, sondern eine Auswertung deiner Kontobewegungen. Eine Rechnung vom 20. Dezember, die im Januar bezahlt wird, gehört ins neue Jahr. Wer das dreht, verschiebt Gewinn zwischen zwei Steuerjahren und bekommt das bei der nächsten Prüfung zurück.

Was ist die Einnahmen-Überschuss-Rechnung?

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist die einfache Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG. Wer nicht verpflichtet ist, Bücher zu führen und Abschlüsse zu machen, und es auch nicht freiwillig tut, darf als Gewinn schlicht "den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben" ansetzen.

Der Unterschied zur Bilanz ist kein formaler, sondern ein zeitlicher. Die Bilanz erfasst Forderungen und Verbindlichkeiten in dem Jahr, in dem sie entstehen. Die EÜR erfasst Geld in dem Jahr, in dem es fließt. Offene Rechnungen tauchen in der EÜR gar nicht auf, solange niemand gezahlt hat. Das macht sie einfacher und gleichzeitig anfälliger für Verschiebungen am Jahreswechsel.

MerkmalRechtsgrundlage
EÜR§ 4 Abs. 3 EStG
Bilanz§§ 4 Abs. 1, 5 EStG
MerkmalZeitpunkt
EÜRZahlung
BilanzEntstehung
MerkmalOffene Forderungen
EÜRnicht erfasst
Bilanzerfasst
MerkmalInventur
EÜRnicht nötig
Bilanznötig
MerkmalFormular
EÜRAnlage EÜR
BilanzE-Bilanz

Wer darf die EÜR nutzen?

Freiberufler dürfen sie immer. Ärztinnen, Anwälte, Beraterinnen, Designer und die übrigen Katalogberufe nach § 18 EStG sind unabhängig von ihrem Umsatz nicht zur Buchführung verpflichtet. Eine Praxis mit zwei Millionen Euro Umsatz darf ihren Gewinn per EÜR ermitteln.

Für Gewerbetreibende gelten Grenzen. Nach § 141 AO beginnt die Buchführungspflicht bei mehr als 800.000 Euro Gesamtumsatz im Kalenderjahr oder mehr als 80.000 Euro Gewinn im Wirtschaftsjahr. Beide Werte gelten seit dem Wachstumschancengesetz und liegen deutlich über den früheren 600.000 und 60.000 Euro. Wichtig ist die Reihenfolge: Die Pflicht entsteht nicht automatisch mit dem Überschreiten, sondern erst, wenn das Finanzamt sie dir mitteilt, und dann ab dem folgenden Wirtschaftsjahr.

Wer als GmbH oder UG firmiert, ist über das Handelsrecht bilanzierungspflichtig und hat die Wahl nicht. Kleinunternehmer nach § 19 UStG dagegen fast immer, denn die Umsatzsteuerbefreiung sagt nichts über die Gewinnermittlung aus. Was du dazu sonst noch brauchst, steht in der Übersicht zum Rechnungsprogramm für Kleinunternehmer.

Zufluss und Abfluss: die Regel, an der die meisten scheitern

§ 11 EStG legt fest, wann eine Zahlung zählt. Einnahmen gehören in das Jahr, in dem sie zufließen, Ausgaben in das Jahr, in dem sie abfließen. Zufluss heißt: Du kannst über das Geld verfügen. Bei Überweisungen ist das die Gutschrift auf deinem Konto, nicht der Tag, an dem der Kunde die Überweisung ausgelöst hat.

Dann kommt die Ausnahme, die fast überall falsch wiedergegeben wird. Regelmäßig wiederkehrende Zahlungen, die "kurze Zeit" vor oder nach dem Jahreswechsel fließen, gehören wirtschaftlich in das Jahr, zu dem sie inhaltlich zählen. Der Gesetzestext nennt keine Zahl. Die zehn Tage vor und nach dem 31. Dezember stammen aus der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, nicht aus dem Gesetzblatt.

Der zweite Teil dieser Rechtsprechung fehlt in den meisten Anleitungen und kostet Geld: Die Zahlung muss innerhalb dieses Fensters nicht nur geleistet, sondern auch fällig gewesen sein. Die Umsatzsteuer-Vorauszahlung für Dezember, die am 10. Januar fällig ist und am 8. Januar überwiesen wird, gehört noch ins alte Jahr. Dieselbe Zahlung mit Dauerfristverlängerung, also fällig am 10. Februar, gehört ins neue, auch wenn du sie am 5. Januar überweist.

Betroffen sind nur wiederkehrende Posten wie Miete, Beiträge, Leasingraten und Umsatzsteuer-Vorauszahlungen. Eine einmalige Honorarzahlung am 3. Januar bleibt eine Einnahme des neuen Jahres, egal wofür sie war.

Was in die EÜR gehört und was nicht

Betriebseinnahmen sind alle Zuflüsse, die betrieblich veranlasst sind. Dazu zählen auch Posten, die sich nicht wie Umsatz anfühlen: Erstattungen vom Finanzamt, Erlöse aus dem Verkauf von Anlagegütern, private Nutzungsanteile für Auto oder Telefon.

Bei der Umsatzsteuer wird es unintuitiv. Wer nicht Kleinunternehmer ist, erfasst die von Kunden vereinnahmte Umsatzsteuer als Betriebseinnahme und die gezahlte Vorsteuer sowie die Zahllast ans Finanzamt als Betriebsausgabe. Die EÜR rechnet also brutto. Über das ganze Jahr gleicht sich das aus, innerhalb eines Jahres kann es den Gewinn spürbar verschieben, weil Vereinnahmung und Abführung zeitversetzt laufen.

Nicht jede Ausgabe wirkt sofort. Bei den Anschaffungskosten gilt eine Staffelung:

Anschaffungskosten (netto)bis 800 €
Behandlungsofort voll als Betriebsausgabe (§ 6 Abs. 2 EStG)
Anschaffungskosten (netto)250 € bis 1.000 €
Behandlungwahlweise Sammelposten, aufgelöst über fünf Jahre (§ 6 Abs. 2a EStG)
Anschaffungskosten (netto)über 800 €
BehandlungAbschreibung über die Nutzungsdauer

Die Falle, die kaum jemand erklärt, steht in § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG. Für nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, für Anteile an Kapitalgesellschaften, Wertpapiere sowie Grund und Boden zählen die Anschaffungskosten erst im Zeitpunkt des Verkaufs oder der Entnahme als Betriebsausgabe. Wer ein Grundstück kauft, hat in diesem Jahr keinen Cent Betriebsausgabe, obwohl das Geld weg ist. Genau hier bricht die Intuition "Geld raus gleich Ausgabe" zusammen.

Für Kleinunternehmer ist die Rechnung schlanker. Seit dem 1. Januar 2025 gelten nach § 19 UStG 25.000 Euro Gesamtumsatz im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr. Der zweite Wert ist eine harte Grenze, keine Prognose: Wird sie unterjährig gerissen, endet die Kleinunternehmerregelung sofort. Brutto und netto sind bis dahin identisch, weil keine Umsatzsteuer im Spiel ist.

Wie du die Anlage EÜR abgibst

Formfrei geht nichts mehr. Nach § 60 Abs. 4 EStDV ist die Einnahmenüberschussrechnung "nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln". Seit dem Veranlagungszeitraum 2017 verlangt ELSTER dafür eine elektronische Authentifizierung. Eine Excel-Tabelle darfst du als Grundlage führen, abgeben musst du das Formular.

Die Ausnahme steht im selben Absatz: Zur Vermeidung unbilliger Härten kann das Finanzamt auf Antrag die Papierform zulassen. Das ist für Fälle gedacht, in denen die elektronische Übermittlung persönlich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist, nicht für Unlust.

Bei den Fristen gilt § 149 AO: sieben Monate nach Ablauf des Kalenderjahres. Für das Steuerjahr 2025 ist das Freitag, der 31. Juli 2026. Mit Steuerberatung verlängert sich die Frist bis zum letzten Februartag des zweiten Folgejahres. Der 28. Februar 2027 fällt auf einen Sonntag, die Frist endet damit nach § 108 Abs. 3 AO erst am Montag, dem 1. März 2027.

Steuerbegünstigte Körperschaften müssen die Anlage EÜR erst übermitteln, wenn die Einnahmen des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs über der Besteuerungsgrenze von 35.000 Euro im Jahr liegen.

Ein Rechenbeispiel

Nimm eine freiberufliche Beraterin, umsatzsteuerpflichtig, Regelsteuersatz. Sie stellt 2025 Honorare über 70.000 Euro netto in Rechnung. Zwei Rechnungen über zusammen 8.000 Euro netto sind zum Jahresende offen und gehen erst im Februar 2026 ein.

PositionVereinnahmte Honorare (netto)
Betrag62.000 €
PositionVereinnahmte Umsatzsteuer
Betrag11.780 €
PositionSumme Betriebseinnahmen
Betrag73.780 €
PositionBüromiete (12 Monate)
Betrag7.200 €
PositionLaptop, Anschaffung im März, netto 2.400 €, AfA über 3 Jahre
Betrag1.600 €
PositionBürostuhl, netto 640 €
Betrag640 €
PositionGezahlte Vorsteuer und Umsatzsteuer-Zahllast
Betrag10.900 €
PositionÜbrige Betriebsausgaben
Betrag6.100 €
PositionSumme Betriebsausgaben
Betrag26.440 €
PositionGewinn
Betrag47.340 €

Drei Dinge zeigt das Beispiel. Die offenen 8.000 Euro fehlen komplett, obwohl die Leistung 2025 erbracht wurde. Der Laptop wirkt nur mit einem Teilbetrag, der Stuhl unter der 800-Euro-Grenze dagegen voll. Und die Umsatzsteuer taucht auf beiden Seiten auf, ohne den Gewinn am Ende zu verändern.

Woher die Zahlen kommen

Der aufwendige Teil der EÜR ist nicht das Formular, sondern die Frage, wann welches Geld geflossen ist. Die meisten Selbstständigen haben diese Information bereits, nur an der falschen Stelle: in der Rechnungsliste statt in einer Zahlungsliste.

Die Rechnungs-App von meetergo führt beides zusammen, weil sie den Zahlungsstatus je Rechnung mitführt und nicht nur das Ausstellungsdatum. Rechnungen entstehen aus einer abgeschlossenen Buchung oder einem gewonnenen Deal im CRM, das automatische Mahnwesen erinnert bei Überfälligkeit, und der DATEV-kompatible Export gibt die Daten an die Steuerkanzlei weiter. Wer Anzahlungen direkt bei der Terminbuchung mit Bezahlung einzieht, hat den Zuflusszeitpunkt ohnehin sauber dokumentiert.

Übersicht offener und bezahlter Rechnungen mit Status und Zahlungsdatum in meetergo

Ehrlich bleibt: meetergo erstellt keine Einnahmen-Überschuss-Rechnung, füllt keine Anlage EÜR aus und übermittelt nichts an ELSTER. Die Gewinnermittlung selbst erledigst du mit einer Buchhaltungssoftware oder gemeinsam mit einer Steuerkanzlei, für die sich Termine ohnehin online buchen lassen. Wenn du bereits mit einem Buchhaltungsprogramm arbeitest, laufen die Rechnungsdaten über die Anbindungen an sevDesk oder Lexware weiter.

Rechnungserstellung in meetergo mit Positionen, Steuersatz und Zahlungsziel

Für eine einzelne Rechnung zwischendurch reicht der kostenlose Rechnungsgenerator, der ohne Anmeldung im Browser läuft. Wie eine Rechnung formal aussehen muss, steht in der Anleitung zum Rechnung schreiben, und ab wann strukturierte Formate Pflicht werden, klärt der Beitrag zur E-Rechnung. Einsteigen kannst du bei 0 Euro: Im Free-Tarif sind sämtliche Apps enthalten, allerdings mengenbegrenzt. Ohne diese Limits liegt die Suite bei 29,90 Euro pro Monat, regulär wären es 34,90 Euro. Sieben Tage lassen sich die bezahlten Tarife vorab testen, nachzulesen auf der Preisseite.

Die fünf teuersten Fehler

1. Nach Rechnungsdatum statt nach Zahlungseingang buchen. Der häufigste Fehler überhaupt. Er verschiebt Gewinn über den Jahreswechsel und fällt sofort auf, sobald jemand die Kontoauszüge danebenlegt.

2. Die Umsatzsteuer herausrechnen. Wer netto bucht, obwohl er umsatzsteuerpflichtig ist, erfasst weder die vereinnahmte Steuer noch die Zahllast. Das Ergebnis stimmt zufällig manchmal und meistens nicht.

3. Anschaffungen über 800 Euro sofort abziehen. Laptop, Kamera oder Möbel oberhalb der Grenze wirken nur über die Abschreibungsdauer. Der Sofortabzug erhöht den Verlust im Anschaffungsjahr und fehlt in allen folgenden.

4. Private Nutzungsanteile weglassen. Wer Auto, Telefon oder Arbeitszimmer betrieblich abrechnet und privat mitnutzt, muss den privaten Anteil als Betriebseinnahme gegenrechnen. Das wird bei Prüfungen fast immer angefasst.

5. Belege zu früh entsorgen. Nach § 147 Abs. 3 AO gelten für Buchungsbelege seit 2025 acht Jahre statt zehn. Für Handelsbücher, Inventare und Jahresabschlüsse bleiben es zehn Jahre, für sonstige Unterlagen sechs. Die verkürzte Frist gilt nicht für alles.

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Häufige Fragen

Muss ich die Anlage EÜR auch bei einem Verlust abgeben?
Ja. Die Übermittlungspflicht hängt an der Gewinnermittlungsart, nicht am Ergebnis. Ein Verlust wird genauso erklärt wie ein Gewinn und kann mit anderen Einkünften verrechnet werden.

Darf ich die EÜR mit Excel machen?
Als Grundlage ja. Es gibt keine Pflicht zu einer bestimmten Software, solange die Aufzeichnungen vollständig, geordnet und nachvollziehbar sind. Die Abgabe selbst läuft trotzdem über das amtliche Formular in ELSTER.

Zählt die Umsatzsteuer wirklich zu den Betriebseinnahmen?
Für umsatzsteuerpflichtige Unternehmen ja. Sie ist Betriebseinnahme bei Vereinnahmung und Betriebsausgabe bei Zahlung ans Finanzamt. Kleinunternehmer haben damit nichts zu tun.

Was passiert, wenn ich die Grenzen aus § 141 AO überschreite?
Das Finanzamt teilt dir die Buchführungspflicht mit. Sie beginnt erst mit dem Wirtschaftsjahr, das auf diese Mitteilung folgt. Ohne Mitteilung bleibt es bei der EÜR, auch wenn die Zahlen darüber liegen.

Muss ich Belege mit der Anlage EÜR einreichen?
Nein. Übermittelt werden nur die Zahlen. Belege hältst du bereit und legst sie vor, wenn das Finanzamt nachfragt.

Gilt die EÜR auch für Einkünfte aus Vermietung?
Nein. Vermietung führt zu Überschusseinkünften, die über die Anlage V erklärt werden. Die Anlage EÜR ist den Gewinneinkünften vorbehalten, also Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit sowie Land- und Forstwirtschaft.

Kann ich von der EÜR zur Bilanz wechseln und zurück?
Ein Wechsel ist möglich, aber nicht beliebig oft. Beim Übergang ist ein Korrekturposten zu bilden, damit Forderungen und Verbindlichkeiten nicht doppelt oder gar nicht erfasst werden. Ein Rückwechsel setzt in der Regel voraus, dass du drei Wirtschaftsjahre bilanziert hast.

Brauche ich für die EÜR einen Steuerberater?
Pflicht ist er nicht. Sobald Anlagevermögen, private Nutzungsanteile oder ein Wechsel der Gewinnermittlung im Spiel sind, ist die Beratung meist günstiger als die Korrektur. Die verlängerte Abgabefrist bis Ende Februar des zweiten Folgejahres kommt dazu.

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