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Barrierefreie Websites: Anforderungen und Fristen ab 2025 

Barrierefreie Websites: Anforderungen und Fristen ab 2025 

Richard Gödel

Written by Richard Gödel

Richard ist ein erfahrener CTO und Gründer. Angetrieben von seiner Leidenschaft, ist er stolz darauf, die bestmögliche Infrastruktur bereitzustellen. Zu seinen Zielen als CTO gehört es, die technologischen Ressourcen des Unternehmens effizient zu verwalten.

Wussten Sie, dass zwei Drittel der großen deutschen Webshops nicht barrierefrei sind? Eine Studie von Google und Aktion Mensch hat das herausgefunden. Ab dem 28. Juni 2025 müssen Websites und Apps barrierefrei sein.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bringt diese Änderungen. Es folgt der EU-Richtlinie des European Accessibility Act (EAA). Die Anforderungen basieren auf der europäischen Norm EN 301 549 und den internationalen WCAG-Richtlinien.

Produkte und Dienstleistungen wie Telekommunikationsdienste und E-Commerce sind besonders betroffen. Es ist wichtig, die Anforderungen der Barrierefreiheit zu erfüllen. So vermeidet man Rechtsprobleme und Bußgelder.

Zentrale Erkenntnisse

  • Der Stichtag für Websites und Apps, um barrierefrei zu sein, ist der 28. Juni 2025.
  • Das BFSG wurde am 16. Juni 2021 verabschiedet und setzt den EAA um.
  • Betroffen sind Produkte wie Computer, Telefone, Automaten und Onlinehandel.
  • BITV 2.0 erweitert Anforderungen an Deutsche Gebärdensprache und Leichte Sprache.
  • Nicht-einhaltung der Barrierefreiheitspflichten kann zu Bußgeldern führen.

Da der Stichtag bald ist, ist es wichtig, sich gut vorzubereiten.

Gesetzliche Grundlagen zur Barrierefreiheit

Die Gesetze zur Barrierefreiheit sind komplex. Sie umfassen europäische und nationale Vorschriften. Diese sollen digitale Inhalte für alle zugänglich machen. Hier sind die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für 2025.

European Accessibility Act (EAA)

Der European Accessibility Act (EAA) verlangt von EU-Mitgliedstaaten, Barrierefreiheitsgesetze zu machen. Er wurde entwickelt, um ab dem 28. Juni 2025 Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu machen. Dazu gehören Computer, Smartphones und E-Book-Reader.

Unternehmen müssen ihre Angebote anpassen.

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt den EAA in deutsches Recht um. Es startet am 28. Juni 2025. Es gibt Fristen, um die Anforderungen zu erfüllen.

Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten sind von den Regelungen befreit.

EN 301 549

Die Europäische Norm EN 301 549 legt technische Anforderungen für Barrierefreiheit fest. Sie basiert auf WCAG 2.1, Stufe AA. So sind digitale Inhalte für Menschen mit Behinderungen zugänglich.

BITV 2.0

Die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) setzt Standards für öffentliche Stellen des Bundes. Sie wurde 2023 aktualisiert. Behörden müssen ihre Websites und Apps barrierefrei gestalten.

Deutsche Gebärdensprache und Leichte Sprache müssen berücksichtigt werden. Die Einhaltung der WCAG 2.2 Standards ist wichtig.

Wichtige Fristen und Übergangsregelungen

Wichtige Fristen und Übergangsregelungen

Barrierefreie Websites und digitale Angebote sind wichtig, um allen Zugang zu bieten. Barrierefreiheit wird durch Gesetze unterstützt. Diese setzen klare Fristen und Übergangsregelungen fest.

Stichtag 28. Juni 2025

Der Stichtag für Barrierefreiheit ist der 28. Juni 2025. Ab diesem Datum müssen neue Inhalte barrierefrei sein. Unternehmen und öffentliche Einrichtungen müssen ihre Angebote anpassen.

Im Jahr 2020 waren nur 2% aller Websites vollständig barrierefrei. Das zeigt, wie wichtig diese Maßnahme ist.

Übergangsfristen für bestehende Inhalte

Bestehende Inhalte, die vor dem 28. Juni 2025 erschienen, haben längere Übergangsfristen. Unternehmen haben bis Mitte 2030 Zeit, um ihre Inhalte anzupassen. Diese Fristen helfen kleinen Betrieben, Schritt für Schritt voranzukommen.

Langfristige Anpassungsfristen

Es gibt auch langfristige Anpassungsfristen. Diese ermöglichen es Unternehmen, ihre Strategien anzupassen und in Technologie und Schulungen zu investieren. Langfristige Maßnahmen umfassen technische und organisatorische Anpassungen für dauerhafte Barrierefreiheit.

Die Umsetzung dieser Fristen erfordert ein systematisches Vorgehen. Alle Aspekte der digitalen Barrierefreiheit müssen berücksichtigt werden. Die Gesetzgebung will nicht nur rechtlich, sondern auch den Zugang für alle verbessern.

WCAG 2.1: Richtlinien für barrierefreie Webinhalte

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 geben Richtlinien für barrierefreie Webinhalte vor. Sie haben drei Konformitätsstufen: Stufe A, AA und AAA. Jede Stufe hat spezifische Anforderungen für Barrierefreiheit.

Erfolgskriterien in Stufe A

Die Stufe A der WCAG 2.1 ist die Basis für barrierefreie Webinhalte. Sie zielt auf grundlegende Barrieren ab, die Menschen mit Behinderungen daran hindern, Websites zu nutzen.

  • Textalternativen für Nicht-Text-Inhalte
  • Anpassbare Inhalte für unterschiedliche Bildschirmgrößen
  • Tastaturzugänglichkeit für alle Funktionen
  • Genügend Zeit, um Inhalte zu lesen und zu verwenden

Erfolgskriterien in Stufe AA

Die Erfolgskriterien der Stufe AA ermöglichen es mehr Menschen mit Behinderungen, Inhalte zu nutzen. Sie gelten oft als Standard für barrierefreie Websites. Beispiele für diese Kriterien sind:

  • Anforderungen an Farbkontraste
  • Anpassbare Textgrößen
  • Beschriftungen und Anweisungen für Benutzer
  • Übersichtliche und konsistente Navigation

Erfolgskriterien in Stufe AAA

Stufe AAA verlangt die umfassendsten Methoden für Barrierefreiheit. Diese Stufe ist nicht für alle Inhalte verpflichtend, da die Umsetzung komplex und ressourcenintensiv ist. Dennoch tragen diese Kriterien viel zur Barrierefreiheit bei, zum Beispiel:

  • Erweitertes Farbkontrastverhältnis
  • Erweiterte Kontextinformationen
  • Einfache Sprache für Inhalte
  • Unterstützung für verschiedene Lern- und Eskalationsbedarfe

Die Richtlinien der WCAG 2.1 sind eng mit der europäischen Norm EN 301 549 und der deutschen BITV 2.0 verbunden. Beide implementieren und referenzieren die Konformitätsstufen A und AA. EN 301 549 in Version 3.2.1 beinhaltet auch Stufe AAA. Ziel ist es, Webinhalte für alle Menschen zugänglich zu machen.

Anforderungen an barrierefreie Websites und Apps

Barrierefreie Websites und Apps müssen viele Anforderungen erfüllen. Sie müssen für alle Menschen zugänglich sein. Dazu gehören klare Navigation, einfache Bedienung und verständliche Texte.

Bilder müssen alternative Texte haben, damit auch Menschen mit Sehbehinderungen sie nutzen können. Angebote in Gebärdensprache und Leichte Sprache sind ebenfalls wichtig. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) regelt die Umsetzung ab dem 28. Juni 2025.

Navigation und Bedienbarkeit

Die Navigation muss klar und logisch sein. Skiplinks und Landmark Roles helfen Menschen mit Screenreadern. Eine einfache Bedienung mit der Tastatur ist ebenfalls wichtig.

Fehlerfreies HTML ist für Assistiven Technologien unerlässlich. So können diese Technologien die Inhalte problemlos interpretieren.

Texte und Verständlichkeit

Texte sollten klar und einfach sein. Kurze, prägnante Sätze und eine klare Struktur sind wichtig. Redakteure sollten Formate ohne Downloads anbieten.

Textformatierungstools helfen, die Lesbarkeit zu verbessern. Das unterstützt auch Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen.

Alternative Texte für Bilder

Bilder müssen durch alternative Texte ergänzt werden. Diese Texte beschreiben den Inhalt des Bildes. So können Screenreader den Inhalt für Menschen mit Sehbehinderungen vorlesen.

Gebärdensprache und Leichte Sprache

Angebote in Gebärdensprache und Leichte Sprache sind wichtig. Sie helfen Menschen mit Hör- oder Lernbehinderungen. So wird die Kommunikation inklusiver.

Produkte und Dienstleistungen, die barrierefrei sein müssen

Produkte und Dienstleistungen, die barrierefrei sein müssen

Ab dem 28. Juni 2025 müssen Unternehmen im Internet barrierefrei sein. Das gilt für Steuerberater, Rechtsanwälte und viele andere. Auch Online-Shops und Banken müssen barrierefrei sein.

Technische Geräte und Automaten

Computer, Tablets und E-Book-Lesegeräte müssen barrierefrei sein. So können Menschen mit Behinderungen sie leicht nutzen. Auch Automaten wie Geldautomaten müssen zugänglich sein.

Online- und Telekommunikationsdienste

Online-Dienste und Telekommunikationsdienste sind wichtig. Sie müssen für alle zugänglich sein. Das gilt für Websites und Apps.

Benutzeroberflächen müssen klar sein. Auch Untertitel und Transkripte für Videos sind wichtig.

E-Commerce und Bankdienstleistungen

Online-Shops müssen barrierefrei sein. Das gilt für Navigation und Bestellprozess. Bankdienstleistungen wie Online-Banking müssen auch zugänglich sein.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) startet am 28. Juni 2025. Unternehmen müssen barrierefrei sein, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Kleine Unternehmen sind von der Regelung ausgenommen.

Checkliste zur Erstellung einer barrierefreien Website

Ab 2025 müssen viele Firmen in Deutschland ihre Websites barrierefrei machen. Eine detaillierte Checkliste hilft dabei, die Anforderungen zu erfüllen. Diese Checkliste basiert auf dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und der europäischen Norm EN 301 549.

  1. Geräteunabhängigkeit: Ihre Website muss auf Desktops, mobilen Geräten und mit einem Screen Reader funktionieren.
  2. WCAG 2.1 Level AA: Folgen Sie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 und erfüllen Sie die Kriterien für Level AA.
  3. Deutsche Gebärdensprache (DGS) und Leichte Sprache: Fügen Sie Anforderungen an DGS und leichte Sprache hinzu, um mehr Menschen zu erreichen.
  4. Navigation und Bedienbarkeit: Ihre Website sollte einfach zu navigieren sein.
  5. Alternative Texte für Bilder: Bilder müssen mit alternativen Texten versehen sein, um sehbehinderten Nutzern zugänglich zu sein.
  6. Regelmäßige Tests: Testen Sie Ihre Website regelmäßig mit Tools wie dem WAVE, um Probleme zu finden und zu beheben.
  7. Farbkontraste: Achten Sie auf ausreichende Farbkontraste, damit auch Menschen mit Rot-Grün-Schwäche Ihre Inhalte sehen können.
  8. Texte und Verständlichkeit: Machen Sie Ihre Texte verständlich für Menschen mit kognitiven Einschränkungen.
  9. Ständige Überprüfungen: Überprüfen Sie Ihre Website regelmäßig, um die Barrierefreiheit zu erhalten.
  10. Verantwortung und Integration: Eine barrierefreie Website zeigt soziale Verantwortung und kann mehr Nutzer und bessere Suchmaschinenrankings bringen.

Hinweis: Kleinstunternehmen mit bis zu 9 Mitarbeitern, einem Jahresumsatz von bis zu 2 Millionen € und einer Bilanzsumme von bis zu 2 Millionen € sind von der Verpflichtung ausgenommen.

Durch diese Maßnahmen erfüllen Unternehmen nicht nur rechtliche Anforderungen. Sie schaffen auch eine benutzerfreundlichere und inklusivere Online-Präsenz.

Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Barrierefreiheitspflichten

Unternehmen müssen mit schweren Konsequenzen rechnen, wenn sie die Barrierefreiheitspflichten nicht einhalten. Nur 1% der 2.446 deutschen E-Commerce-Websites sind barrierefrei. Das zeigt, wie dringend Handlungsbedarf besteht.

Rechtliche Sanktionen sind ein großes Risiko. Unternehmen können Bußgelder bis zu 100.000 Euro erhalten. Zudem drohen Abmahnungen und Klagen, wie in den USA 2020 mit über 3.500 Klagen.

Barrierefreiheit bringt große Vorteile. 12% der Bevölkerung braucht barrierefreie Webseiten. Das sind Millionen potenzielle Kunden. Studien zeigen, dass Unternehmen bis zu 21% ihrer Kunden verlieren, wenn sie nicht barrierefrei sind.

Fielmann, DefShop und Starlink sind Beispiele für barrierefreie E-Commerce-Shops. Sie setzen Benchmarks für andere. Doch kleine und mittelständische Unternehmen haben oft nicht genug Ressourcen und Wissen.

Der Markt für Accessibility Testing wächst bis 2027 auf hunderte Millionen Euro. Ab dem 28. Juni 2025 müssen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein. Kleinstunternehmen haben bis 2040 Zeit, während Selbstbedienungsterminals bis 2040 eine Übergangsfrist haben.

Barrierefreiheit bedeutet, dass Produkte und Dienstleistungen leicht zugänglich sein müssen. Dazu gehören klare Schriftgrößen, detaillierte Beschreibungen und mehrere sensorische Kanäle.

Fazit

Die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen ist für Unternehmen wichtig. Es ist nicht nur ein Gesetz, sondern bringt auch Vorteile. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) macht die europäische Richtlinie (EU) 2019/882 zum Gesetz. Es verlangt, dass Webseiten den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 folgen.

Barrierefreie Webseiten helfen Menschen mit Behinderungen und Unternehmen. Sie erreichen mehr Menschen, verbessern ihr Image und sind rechtlich sicher. Dazu gehören hoher Kontrast, Alt-Texte und eine einfache Navigation.

HTML-Elemente und ARIA-Rollen helfen, Informationen zu teilen. Tastaturzugänglichkeit ermöglicht es, alles über die Tastatur zu bedienen. Responsives Design macht Webseiten auf allen Geräten zugänglich.

Regelmäßige Tests sind wichtig, um sicherzustellen, dass Webseiten barrierefrei sind. Deutschland hat durch die UN-Behindertenrechtskonvention und das BGG klare Regeln für Barrierefreiheit.

Wer die Gesetze nicht einhält, riskiert rechtliche Probleme und ein schlechtes Image. Mit Barrierefreiheit schaffen Unternehmen ein gutes Image und binden Kunden. Sie erreichen auch neue Kundengruppen.

FAQ

Was sind die Anforderungen für eine barrierefreie Website ab 2025?

Ab 2025 müssen Websites barrierefrei gestaltet werden, um den gesetzlichen Vorschriften zu entsprechen. Dies umfasst die Einhaltung der Stufen A und AA der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), die sicherstellen, dass Inhalte für alle Benutzer, einschließlich Menschen mit Behinderungen, zugänglich sind.

Welche Regelungen gelten für die Pflicht zur Barrierefreiheit?

Die Pflicht zur Barrierefreiheit ist im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verankert. Dieses Gesetz legt fest, dass alle neuen Internetauftritte und relevante bestehende Websites bis Mitte 2025 barrierefrei umgesetzt werden müssen.

Was ist ein BITV-Test und wie wird er angewendet?

Der BITV-Test (Barrierefreiheitstest für Webseiten) ist ein Prüfverfahren, das verwendet wird, um die Barrierefreiheit einer Website zu bewerten. Er misst die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und zeigt auf, in welchen Bereichen eine barrierefreie Gestaltung noch verbessert werden muss.

Was bedeutet es, eine Website barrierefrei zu gestalten?

Eine Website barrierefrei zu gestalten bedeutet, dass sie für alle Benutzer, unabhängig von ihren Fähigkeiten oder Einschränkungen, zugänglich und nutzbar ist. Dies umfasst die Berücksichtigung von visuellen, auditiven und motorischen Barrieren sowie die Gewährleistung der Verständlichkeit einer Website.

Welche Fristen müssen für die Umsetzung von barrierefreien Websites beachtet werden?

Die Frist zur Umsetzung barrierefreier Websites ist bis Mitte 2025 festgelegt. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle neu geschaffenen Websites und relevante bestehende Websites die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen.

Wie kann ich die Barrierefreiheit meiner Website überprüfen?

Um die Barrierefreiheit einer Website zu überprüfen, können verschiedene Tools und Tests wie der BITV-Test eingesetzt werden. Diese Werkzeuge liefern eine Analyse der Barrierefreiheit und geben Hinweise zur Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit für Menschen mit Behinderungen.

Was sind die Vorteile einer barrierefreien Website?

Eine barrierefreie Website bietet zahlreiche Vorteile, darunter eine breitere Zielgruppe, bessere Benutzererfahrung für alle Besucher, und die Erfüllung gesetzlicher Anforderungen. Zudem kann eine barrierefreie Gestaltung die SEO-Rankings verbessern, da Suchmaschinen Websites mit guter Zugänglichkeit bevorzugen.

Welche Inhalte sollten besonders auf die Barrierefreiheit hin überprüft werden?

Besonders wichtig ist die Überprüfung von Texten, Bildern, Videos und interaktiven Elementen. Inhalte sollten so gestaltet sein, dass sie für alle Benutzer verständlich und zugänglich sind, zum Beispiel durch alternative Texte für Bilder und Untertitel für Videos.

Wie sieht die Barrierefreiheit europaweit aus?

Die Barrierefreiheit im Web wird durch europäische Richtlinien gefördert, die die Mitgliedstaaten zur Umsetzung verpflichten. Diese Richtlinien zielen darauf ab, dass Websites in ganz Europa barrierefrei gestaltet werden, sodass alle Bürger unabhängig von ihren Fähigkeiten Zugang zu Informationen im Internet haben.

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