KI-Kennzeichnungspflicht: Website in 20 Sekunden prüfen
Sie sehen, welche Bilder Ihrer Website eine Herkunftskennzeichnung tragen, welche keine mehr haben, und ob Ihr Chatbot als KI erkennbar ist. Mit Vorschau jedes geprüften Bildes. Kostenlos, ohne Anmeldung.
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Die wichtigsten Fakten
- Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 gelten seit dem 2. August 2026.
- Generative Systeme, die vor diesem Datum auf dem Markt waren, haben für die maschinenlesbare Kennzeichnung nach Absatz 2 bis zum 2. Dezember 2026 Zeit.
- Website-Betreiber sind in der Regel Betreiber im Sinne der Verordnung, nicht Anbieter. Ihre Pflicht ist die sichtbare Offenlegung nach Absatz 4, nicht die maschinenlesbare Markierung nach Absatz 2.
- Bei Verstößen gegen die Transparenzpflichten drohen bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
- Die Kennzeichnung wird im Feld DigitalSourceType erwartet, entweder in einem C2PA-Manifest oder in den IPTC/XMP-Metadaten der Datei.
Was geprüft wird
- Herkunftsdaten der Bilder: C2PA-Manifeste und das IPTC-Feld DigitalSourceType, in dem der AI Act die maschinenlesbare Kennzeichnung erwartet.
- Sichtbare Kennzeichnung: steht am Bild ein Hinweis, den Besucher lesen können?
- Chatbots nach Art. 50 Abs. 1: welches Chat-System ist eingebunden und ist es ein KI-Agent?
- KI-Richtlinie: ist eine Richtlinie verlinkt, existiert eine ai.txt oder llms.txt?
Was der Check nicht kann
Er erkennt keine KI-Bilder. Das kann keine serverseitige Prüfung. Gelesen wird ausschließlich, was die erzeugende Software in die Datei geschrieben hat. Eine fehlende Kennzeichnung belegt nicht, dass ein Bild von einer KI stammt, sondern nur, dass die Kennzeichnung fehlt. Der Check ist keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
- Ab wann gilt die KI-Kennzeichnungspflicht?
- Die Transparenzpflichten aus Art. 50 EU AI Act gelten seit dem 2. August 2026. Für generative Systeme, die vorher auf dem Markt waren, läuft für die maschinenlesbare Kennzeichnung eine Frist bis zum 2. Dezember 2026.
- Muss ich KI-generierte Bilder auf meiner Website kennzeichnen?
- Als Betreiber trifft Sie Art. 50 Abs. 4. Verpflichtend offenzulegen sind Deepfakes, also Bild-, Ton- oder Videoinhalte, die reale Personen oder Ereignisse täuschend echt darstellen. Für KI-generierte Texte gilt die Pflicht, wenn sie der Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse dienen. Inhalte, die einer inhaltlichen redaktionellen Prüfung unterliegen, sind ausgenommen. Ein rein dekoratives KI-Symbolbild fällt in der Regel nicht darunter, eine Kennzeichnung ist trotzdem der sichere Weg.
- Wer muss die maschinenlesbare Kennzeichnung setzen?
- Nach Art. 50 Abs. 2 der Anbieter des generativen Systems, also etwa OpenAI, Adobe oder Google, nicht Sie als Website-Betreiber. Praktisch relevant wird die Vorschrift für Sie trotzdem: die meisten Bild-CDNs und Optimierer entfernen Metadaten beim Ausliefern und löschen damit die Kennzeichnung, die der Anbieter gesetzt hat.
- Wie hoch sind die Bußgelder?
- Bei Verstößen gegen die Transparenzpflichten sind bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vorgesehen, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Bei kleinen und mittleren Unternehmen wird die Verhältnismäßigkeit berücksichtigt.
- Muss mein Chatbot offenlegen, dass er eine KI ist?
- Art. 50 Abs. 1 verlangt, dass Menschen wissen, wenn sie mit einem KI-System interagieren, sofern das nicht offensichtlich ist. Ein von Menschen besetzter Live-Chat ist kein KI-System und löst diese Pflicht nicht aus.
- Werden meine Daten gespeichert?
- Der Check liest ausschließlich öffentlich abrufbare Seiten und Bilder Ihrer Domain. Es ist keine Anmeldung nötig und es werden keine personenbezogenen Daten von Ihnen erhoben.