Allgemeine Geschäfts-bedingungen mit Kunden-informationen
1. Allgemeines und Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der meetergo GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Dominik Rapacki und Richard Gödel, Hauptstr. 44, 40789 Monheim am Rhein, Telefon: 0221 16 12 239, Telefax: 0221 16 12 100, E-Mail: info@meetergo.com info@meetergo.com (nachfolgend geschlechtsneutral „Provider“) und den Kund:innen (nachfolgend geschlechtsneutral „Kunden“, gemeinsam auch „Parteien“) des Providers.
Diese AGB gelten ausschließlich, wenn der Kunde Unternehmer ist. Unternehmer ist gem. § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Demgegenüber ist Verbraucher gem. § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Unternehmer im Sinne dieser AGB sind auch Behörden, Körperschaften, Anstalten, Stiftungen, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, die bei Vertragsschluss ausschließlich privatrechtlich handeln.
Die Leistungen des Providers richtet sich ausschließlich an Unternehmer gem. Ziffer 2.dieser AGB. Der Provider kann daher vor Vertragsschluss verlangen, dass der Kunde dem Provider seine Unternehmereigenschaft ausreichend nachweist. Dieses kann z.B. durch Angabe der USt-IdNr. oder durch sonstige geeignete Legitimationsnachweise. Die für den Legitimationsnachweise erforderlichen Daten sind vom Kunden vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.
Die AGB des Providers gelten ausschließlich. Verwendet der Kunde entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Provider dem ausdrücklich zugestimmt hat.
Sofern nichts anderes vereinbart, gelten diese AGB gegenüber Kunden in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass der Provider in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste.
2. Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist die entgeltliche, auf die Vertragslaufzeit begrenzte Gewährung der Nutzung der Software „meetergo“ (nachfolgend „Software“) des Providers im Unternehmen des Kunden über das Internet.
Der Provider bietet ferner Beratungs-, Schulungs- oder sonstige Unterstützungsleistungen (Einrichtung, Support, Konfiguration, Datenmigration, Installation, Customizing, etc., nachfolgend „Unterstützungsleistungen“) zu der von ihm angebotenen Software an. Der Inhalt der Unterstützungsleistungen wird gesondert zwischen den Parteien vereinbart und ist gesondert zu vergüten. Im Übrigen sind Unterstützungsleistungen nicht Gegenstand des Vertrags.
Gegenstand des Vertrages kann – je nach Leistungsbeschreibung des Providers – sowohl der Bezug der Software im Wege einer Einmallieferung als auch der Bezug der Software im Wege einer dauerhaften Lieferung (nachfolgend „Abonnementvertrag“) sein. Beim Abonnementvertrag verpflichtet sich der Provider, dem Kunden die vertraglich geschuldete Software für die Dauer der vereinbarten Vertragslaufzeit in den vertraglich geschuldeten Zeitintervallen bereitzustellen.
3. Leistungen des Providers
Der Provider gewährt dem Kunden die Nutzung der jeweils aktuellsten Version der Software für die vereinbarte Anzahl an berechtigen Nutzern über das Internet mittels Zugriff durch einen Browser.
Der Provider gewährleistet die Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit der Software während der Dauer des Vertragsverhältnisses und wird diese in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten.
Der jeweils aktuelle Funktionsumfang der Software ergibt sich aus der aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Website des Providers unter der URL https://www.meetergo.com/de/features/
Der Kunde kann nach Bedarf die Anzahl der berechtigen Nutzer der Software nach den in der aktuellen Preisliste genannten Konditionen erhöhen oder reduzieren.
Weiterhin stellt der Provider dem Kunden nach Vertragsschluss in elektronischer Form eine Benutzerdokumentation zur Verfügung. Die Benutzerdokumentation ist zudem jederzeit während Nutzung der Software einsehbar und kann in einem gängigen Format heruntergeladen werden.
Der Provider kann die Software jederzeit aktualisieren sowie weiterentwickeln und insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage, technischer Entwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit anpassen. Der Provider wird dabei die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen und den Kunden rechtzeitig über notwendige Updates informieren. Im Falle einer wesentlichen Beeinträchtigung der berechtigten Interessen des Kunden, steht diesem ein Sonderkündigungsrecht zu.
Eine Anpassung auf die individuellen Bedürfnisse oder die IT-Umgebung des Kunden schuldet der Provider nicht, es sei denn die Parteien haben abweichendes vereinbart.
Der Provider wird regelmäßig Wartungen an der Software vornehmen und den Kunden hierüber rechtzeitig informieren. Die Wartung wird regelmäßig außerhalb der üblichen Geschäftszeiten des Kunden durchgeführt, es sei denn aufgrund zwingender Gründe muss eine Wartung zu einer anderen Zeit vorgenommen werden.
Der Provider wird dem Stand der Technik entsprechenden Maßnahmen zum Schutz der Daten Backups vornehmen. Den Provider treffen jedoch keine Verwahrungs- oder Obhutspflichten hinsichtlich der Daten. Für eine ausreichende Sicherung der Daten ist der Kunde verantwortlich.
Sofern die Nutzung der Software über mobile Anwendungen (nachfolgend „Apps“) angeboten wird, unterliegt die Nutzung der Apps eigenen Bedingungen, die beim Download der mobilen Anwendung per Zustimmung des Kunden vereinbart werden.
In der Software können Verknüpfungen zu fremden Web-Services bzw. Diensten von Drittanbietern enthalten sein. Diese AGB gelten nicht für solche Dienste, die nicht vom Provider, sondern von einem Drittanbieter auf deren Webseiten zur Verfügung gestellt werden, auch wenn dies unentgeltlich geschieht und/oder für deren Nutzung eine Registrierung beim Provider erforderlich ist. Für diese Dienste gelten ausschließlich die vom Drittanbieter vor Inanspruchnahme der Dienste bereitgestellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. die gesetzlichen Bestimmungen im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter. Der Provider vermittelt insoweit lediglich den technischen Zugriff auf diese Dienste.
Der Kunde bleibt Inhaber der auf den Servern des Providers abgelegten Daten und kann diese jederzeit herausverlangen.
Kunden haben die Möglichkeit, die Software nach erfolgreicher Registrierung unentgeltlich für einen Zeitraum von 7 Tagen zu testen. Während des Testzeitraums prüft der Kunde, ob die Software seinen Anforderungen entspricht. Der Funktionsumfang der Software ist während des Testzeitraums im Hinblick auf die Funktionen eingeschränkt. Weitere Informationen zu den Beschränkungen des Leistungsumfangs während des Testzeitraums kann der Kunde aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung des Providers entnehmen. Der Testzeitraum endet automatisch, ohne dass eine Kündigung durch den Kunden erforderlich ist. Der Kunde wird nach Ablauf des Testzeitraums auf einen kostenfreien Account heruntergestuft. Der Provider übernimmt während des Testzeitraums keinen Support gem. Ziffer dieser AGB. Ferner werden während des Testzeitraums keine Störungsbehebung gem. Ziffer 7. oder Gewährleistung gem. Ziffer 10. dieser AGB angeboten.
4. Vertragsschluss und Vertragssprache
Die Präsentation und Bewerbung der beschriebenen Software im Onlineshop des Providers stellen kein verbindliches Angebot seitens des Providers zum Abschluss eines Vertrags dar, sondern eine Einladung an den Kunden, die Software des Providers verbindlich zu bestellen.
Der Kunde kann ein Angebot durch Ausfüllen des im Onlineshop des Providers integrierten Online-Bestellungsformular abgeben. Die vom Kunden für das Angebot einzutragenden erforderlichen Daten ergeben sich aus der Eingabemaske des Online-Bestellungsformulars. Nach Eingabe der Daten im Online-Bestellungsformular und durch Anklicken des den Bestellungsvorgang abschließenden Buttons gibt der Kunde ein rechtsverbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die ausgewählten Software ab. Der Kunde kann seine Eingaben jederzeit vor Absenden seiner rechtsverbindlichen Bestellung über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen berichtigen. Der Kunde kann seine Bestellung jedoch nur abgeben und übermitteln, wenn dieser die AGB des Providers durch Anklicken der Checkbox (“Ich habe die AGB gelesen und akzeptiere diese und nehme die Datenschutzerklärung zur Kenntnis.“) akzeptiert. Ferner kann der Kunde eine rechtsverbindliche Bestellung auch per E-Mail und per Briefgegenüber dem Provider abgeben.
indem er dem Kunden eine Bestellungsbestätigung in Schrift- oder Textform (z.B. per Brief, E-Mail oder Fax) übermittelt und maßgeblicher Zeitpunkt der Zugang der Bestellungsbestätigung beim Kunden ist, oder
indem er den Kunden nach Abgabe seiner Bestellung zur Zahlung auffordert, oder
indem die Zahlungstransaktion durch den vom Kunden in seiner Bestellung ausgewählten Zahlungsdienstleister durchgeführt wird. Der Zeitpunkt des Vertragsschlusses richtet sich in diesem Fall nach der jeweils ausgewählten Zahlungsart gem. Ziffer 9.4.
Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, ist die zuerst eingetretene Alternative maßgeblich für den Vertragsschluss. Sofern der Provider das Angebot des Kunden nicht innerhalb der zuvor genannten Frist annimmt, gilt dies als Ablehnung des Angebotes und der Kunde ist an seine Willenserklärung nicht mehr gebunden.
Der Provider speichert den Vertragstext einschließlich der AGB bei Vertragsschluss unter Wahrung des Datenschutzes und sendet diese dem Kunden nach Absendung von dessen Bestellung in Schrift- oder Textform (per Brief oder E-Mail) zu. Eine darüber hinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch den Provider erfolgt nicht. Den Vertragstext kann der Kunde in seinem Nutzerkonto auf der Website des Providers einsehen, sofern der Kunde vor Absendung der Bestellung ein Kundenkonto eingerichtet hat. Die Bestellungsdaten werden im System des Providers gespeichert und können vom Kunden unter Verwendung seiner Zugangsdaten im passwortgeschützten Kundenkonto eingesehen und abgerufen werden.
Der Provider kann den Vertragstext einschließlich der AGB ferner über einen Verweis auf eine Onlinequelle (z.B. per Link) bereitstellen.
Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher und englischer Sprache.
Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellungsabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Provider versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Provider oder von diesem mit der Bestellungsabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.
Sofern die Parteien Sonderkonditionen vereinbart haben, gelten diese grundsätzlich nicht für gleichzeitig laufende und zukünftige Vertragsverhältnisse mit dem Kunden.
5. Nutzungsrechte
Eine physische Überlassung der Software an den Kunden erfolgt nicht.
Der Der Kunde erhält an der jeweils aktuellsten Version der Software für die vertraglich festgelegte Anzahl an Nutzern einfache, d. h. nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare, zeitlich auf die Dauer des Vertrags beschränkte Rechte die Software mittels Zugriff über einen Browser nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen zu nutzen.
Der Kunde darf die Software nur im Rahmen seiner eigenen geschäftlichen Tätigkeit durch eigenes Personal nutzen. Dem Kunden ist eine weitergehende Nutzung der Software nicht gestattet.
6. Support
Der Provider richtet für Anfragen der Kunden zu den Funktionen der Software einen Support-Service ein. Sofern kein anderweitiger Support-Service zwischen den Parteien vereinbart wird, können Anfragen über die in der App bereitgestellte Oberfläche, E-Mail oder Live-Chatfunktion in der Zeit montags bis freitags 09:00 – 18:00 Uhr (unter Ausnahme gesetzlicher Feiertage am Sitz des Providers) gestellt werden. Die Anfragen werden in zeitlicher Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.
7. Service Levels und Störungsbehebung
Die Software des Providers werden unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit angeboten. Als Verfügbarkeit gilt die Möglichkeit des Kunden, sämtliche Hauptfunktionen der Software zu nutzen. Wartungszeiten sowie Zeiten der Störung, Verfügbarkeitsbeschränkung und des Verfügbarkeitsausfalls (nachfolgend „Störungen“) unter Einhaltung der Behebungszeit gelten als Zeiten der Verfügbarkeit der Software. Zeiten unerheblicher Störungen bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit außer Betracht. Für den Nachweis der Verfügbarkeit sind die Messinstrumente des Providers im Rechenzentrum maßgeblich.
Eine Verfügbarkeit der Software zu 100 Prozent ist technisch nicht zu realisieren und kann dem Kunden deshalb nicht gewährleistet werden. Die Software steht den Kunden zeitlich unbegrenzt zu mindestens 99% im Monat zur Verfügung. Der Provider bemüht sich, die Software möglichst konstant verfügbar zu halten. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht im Machtbereich des Providers stehen (Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle, Hostingausfälle, Hackingeingriffe, Ausfälle der Telekommunikationsleitungen ab dem Übergabepunkt an das Internet, etc.), können zu Störungen oder zur vorübergehenden Stilllegung der Software führen und werden auf das Verfügbarkeitsminimum nicht angerechnet. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf der Grundlage der im Vertragszeitraum auf den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeit abzüglich der Wartungszeiten.
Bei der Bestimmung der Verfügbarkeit werden Ausfallzeiten nicht berücksichtigt, die
der Provider nicht zu vertreten hat, insbesondere Beeinträchtigungen, die auf Ausfällen und/oder Fehlfunktionen von technischen Anlagen und/oder Netzkomponenten außerhalb des Verantwortungsbereichs des Providers beruhen (IT-Angriffe, unsachgemäße Benutzung der Software durch den Kunden, fehlerhafte Vorgaben des Herstellers, etc.);
mit dem Kunden vereinbarte oder unvorhergesehen erforderliche, vom Provider nicht zu vertretende Wartungsarbeiten sind.
Störungen bei Nutzung der Software sind dem Provider unverzüglich anzuzeigen. Eine Störungsmeldung und -behebung ist werktags (ausgenommen sind Samstag oder ein am Geschäftssitz des Providers staatlich anerkannter allgemeiner Feiertag) zu den auf der Website des Providers angegebenen Zeiten gewährleistet (Support).
Störungen werden in folgende Kategorien unterteilt:
Kategorie 1 (sehr hohe Priorität): Störungen führen zu einen Ausfall des gesamten Systems oder wesentlicher Teile dessen. Die Nutzung des gesamten Systems oder wesentlicher Teile dessen ist vollständig oder nahezu vollständig ausgeschlossen. Der Betriebsablauf des Kunden ist derart beeinträchtigt, dass eine sofortige Abhilfe unerlässlich ist. Der Provider reagiert innerhalb einer (1) Stunde nach Erhalt der Störungsmeldung des Kunden.
Kategorie 2 (höhere Priorität): Störungen beeinträchtigen die Systemnutzung derart, dass eine sinnvolle Systemnutzung nicht oder nur unter unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist. Der Provider reagiert innerhalb zwei (2) Stunde nach Erhalt der Störungsmeldung des Kunden.
Kategorie 3 (normale Priorität): Sonstige Störungen, die die Systemnutzung nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen. Der Provider reagiert innerhalb eines (1) Werktages nach Erhalt der Störungsmeldung des Kunden.
Die Reaktionsfrist beginnt mit Zugang der Störungsmeldung beim Provider. Sie ist eingehalten, wenn der Kunde innerhalb der vorgenannten Zeiträumen über die erste Problemeinschätzung des Providers informiert wird. Der Provider beseitigt Störungen
der Kategorie 1 innerhalb von 24 Stunden
der Kategorie 2 innerhalb von 48 Stunden, und
der Kategorie 3 innerhalb von zehn (10) Tagen nach Erhalt der Störungsmeldung.
Die Beseitigung von unerheblichen Störungen liegt im Ermessen des Providers.
Es steht im pflichtgemäßen Ermessen des Providers, welches Mittel er für die Beseitigung einer Störung einsetzt. Sollte eine Störung in den vorgenannten Zeiträumen nicht erfolgreich beseitigt werden können, hat der Provider dem Kunden unverzüglich die zusätzlich zu benötigende Zeit zur Störungsbeseitigung mitzuteilen.
8. Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, die technischen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Software zu schaffen.
Der Kunde hat die ihm übermittelten Zugangsdaten dem Stand der Technik entsprechend vor Zugriffen Dritter zu schützen und zu verwahren. Der Kunde wird dafür sorgen, dass eine Nutzung nur im vertraglich vereinbarten Umfang geschieht. Ein unberechtigter Zugriff ist dem Provider unverzüglich mitzuteilen.
Der Kunde ist verpflichtet, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine Daten oder Inhalte abzulegen, deren Nutzung gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt.
Der Kunde wird die Daten vor deren Ablage oder Nutzung in der Software auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten prüfen und hierfür dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen (z.B. Virenschutzprogramme) einsetzen.
Der Kunde hat in eigener Verantwortung regelmäßig angemessene Datensicherungen vorzunehmen.
9. Preise und Zahlungsbedingungen
Sofern sich aus dem Angebot des Providers nichts anderes ergibt, handelt es sich bei der angegebenen Vergütung um Gesamtpreise. Der Kunde verpflichtet sich, dem Provider für die Überlassung der Software die vereinbarte monatliche Vergütung zu bezahlen. Sofern nicht anders vereinbart, richtet sich die Vergütung nach der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste des Providers. Die angegebene Vergütung versteht sich in EURO und ist ein Nettopreis zzgl. der am Tag der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Der Provider behält sich vor, die Vergütung zur Bewahrung des Preis-Leistungs-Verhältnisses nach billigem Ermessen anzupassen, um zukünftig auf Kostensteigerungen oder -senkungen und sich dadurch verändernde, nicht anders ausgleichbare Kostensituationen angemessen reagieren zu können. Die für die Anpassung zu berücksichtigenden Kostenelemente bzw. Anpassungsmaßstäbe können die Modifizierung, Erweiterung und/oder Anpassung der vertragsgegenständlichen Nutzungsmöglichkeiten der SaaS-Dienste des Providers, Verwaltungs- und Gemeinkosten (Mietzins, Finanzierungs- und Transaktionskosten, Personal- und Dienstleisterkosten, Energie- und Internetzugangskosten, IT-Entwicklungskosten, usw.) sowie staatlich auferlegte Steuern, Gebühren, Beiträge und sonstige Abgaben sein. Sämtliche Anpassungen der Vergütung gelten einen (1) Monat nach Bekanntgabe. Das Kündigungsrecht des Kunden nach Maßgabe der Ziffer 4.dieser AGB bleibt hiervon unberührt.
Der Kunde ist verpflichtet, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine Daten oder Inhalte abzulegen, deren Nutzung gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt.
Einwendungen gegen die Abrechnung der vom Provider erbrachten Leistungen hat der Kunde innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der auf der Rechnung angegebenen Stelle zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom Kunden genehmigt. Der Provider wird den Kunden mit Übersendung der Rechnung auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.
Der Kunde kann die Vergütung nach seiner Wahl mit den nachstehender/nachstehenden Zahlungsart(en) bezahlen:
Im Rahmen des Zahlungsdienstes „Stripe“ bietet der Provider dem Kunde verschiedene Zahlungsmethoden über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, Irland (nachfolgend „Stripe“) an. Die einzelnen über Stripe angebotenen Zahlungsarten werden dem Kunde auf der Website des Providers mitgeteilt. Stripe kann sich weiterer Zahlungsdienste zur Zahlungsabwicklung bedienen, für die ggf. besondere Zahlungsbedingungen gelten, auf die der Kunde ggf. gesondert hingewiesen wird. Weitere Informationen erhält der Kunde unter stripe.com/de/payments/payment-methods-guide#zahlungsarten oder stripe.com/payment-terms/legal.
Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Die ausstehende Vergütung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Der Provider behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens (z.B. angemessene Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten, Kosten für Mahnverfahren oder Inkasso) vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch des Providers auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt. Im Falle überfälliger Forderungen werden eingehende Zahlungen des Kunden zunächst auf etwaige Kosten und Zinsen und anschließend auf die älteste Forderung angerechnet.
Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten mit der Hauptforderung des Provider gegenseitig verknüpft oder von diesem anerkannt sind.
Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Kunden stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Zur Geltendmachung des Rechts ist eine schriftliche Anzeige an den Provider erforderlich.
Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass der Anspruch des Providers auf die Vergütung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so ist der Provider nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).
10. Haftung für Mängel
Hinsichtlich der Gewährung der Nutzung der Software gelten die Gewährleistungsvorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB).
Der Kunde hat dem Provider jegliche Mängel unverzüglich anzuzeigen.
Die Gewährleistung des Providers ist ausgeschlossen, sofern die Funktions- und Betriebsbereitschaft nur unerheblich beeinträchtigt ist. Die verschuldensunabhängige Haftung gem. § 536a Abs. 1 BGB für Mängel die bereits bei Vertragsschluss vorlagen ist ausgeschlossen.
11. Haftung für Schäden und Freistellung
Hinsichtlich der von dem Provider erbrachten Leistungen haftet dieser, dessen gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen uneingeschränkt
bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
bei Garantieversprechen, soweit dieses zwischen den Parteien vereinbart wird,
bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß Ziffer 1.uneingeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die der Vertrag von dem Provider nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).
Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Im Falle von Vermögensschäden ist die Haftung auf den 3-fache Maximierung der Versicherungssumme je Versicherungsjahr (derzeit 300.000,00 EUR) beschränkt. Insoweit besteht Versicherungsschutz im Rahmen einer Media-Haftpflichtversicherung.
Im Übrigen ist eine Haftung des Providers ausgeschlossen.
Der Provider gewährleistet, dass die Software keine Rechte Dritter verletzt. Der Provider wird den Kunden von allen Ansprüchen Dritter wegen von ihm zu vertretender Schutzrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der vertragsgemäßen Nutzung der Software auf erstes Anfordern hin freistellen sowie die Kosten einer angemessenen Rechtsverfolgung ersetzen. Der Kunde wird den Provider unverzüglich über Ansprüche von Dritten, die diese aufgrund der vertragsgemäßen Nutzung der Software gegen ihn geltend machen, informieren und ihm sämtliche erforderlichen Vollmachten erteilen und Befugnisse einräumen, um die Ansprüche zu verteidigen.
Der Kunde sichert zu, dass die auf den Servern des Providers abgelegten Inhalte und Daten sowie dessen Nutzung und Bereitstellung durch den Provider, nicht gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstoßen. Der Kunde wird den Provider von Ansprüchen, die Dritte aufgrund eines Verstoßes gegen diese Ziffer geltend machen, auf erstes Anfordern freistellen sowie die Kosten einer angemessenen Rechtsverfolgung ersetzen. Der Kunde wird den Provider unverzüglich informieren, wenn Dritte dem Provider gegenüber unter die vorstehende Freistellungsverpflichtung fallende Ansprüche erheben. Der Kunde ist verpflichtet, dem Provider unverzüglich alle ihm verfügbaren Informationen über den betreffenden Sachverhalt vollständig, wahrheitsgemäß und unverzüglich in Schrift- oder Textform (per Brief oder E-Mail) mitzuteilen. Eventuelle darüber hinausgehende Ansprüche des Providers bleiben unberührt.
12. Vertragslaufzeit und Kündigung bei Verträgen
Die Vertragslaufzeit beginnt mit Vertragsschluss. Der Kunde kann im Bestellprozess zwischen einer monatlichen und jährlichen Vertragslaufzeit wählen.
Sofern der Kunde sich für eine monatliche Vertragslaufzeit entscheidet, beträgt die Vertragslaufzeit von Verträgen einen (1) Monat beginnend mit dem Vertragsschluss. Sofern in der jeweiligen Leistungsbeschreibung des Providers kein abweichender Verlängerungszeitraum genannt oder sonst vereinbart wurde, verlängert sich der Vertrag, sofern er nicht wirksam gekündigt wurde, automatisch um einen (1) weiteren Monat. Der Vertrag kann während der Mindestlaufzeit jederzeit zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt werden.
Sofern der Kunde sich für eine jährliche Vertragslaufzeit entscheidet, beträgt die Vertragslaufzeit von Verträgen zwölf (12) Monate beginnend mit dem Vertragsschluss. Sofern in der jeweiligen Leistungsbeschreibung des Providers kein abweichender Verlängerungszeitraum genannt oder sonst vereinbart wurde, verlängert sich der Vertrag, sofern er nicht wirksam gekündigt wurde, automatisch um zwölf (12) weitere Monat. Der Vertrag kann während der Mindestlaufzeit jederzeit zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt werden.
Das Entgelt für Verträge wird jeweils zu Beginn des vertraglich geschuldeten Zeitintervalls im Voraus zur Zahlung fällig.
Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten (insbesondere Rechnungsdaten) stets auf dem aktuellen Stand zu halten und im Falle von Änderungen eine Aktualisierung seiner Daten selbst durchzuführen oder dem Providers mitzuteilen.
Unberührt bleibt das Recht jeder Partei, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes – ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist – innerhalb einer angemessenen Zeit ab Kenntnis des Kündigungsgrundes ganz oder teilweise zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Tatsachen gegeben sind, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen der Vertragspartner die Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zugemutet werden kann. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe gesetzten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig, soweit nicht gemäß § 314 i.V.m. § 323 Absatz 2 BGB eine Fristsetzung entbehrlich ist. Im Falle der Kündigung aus wichtigem Grund hat der Provider Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung aufgrund des Vertrages erbrachten Leistungen. Die Vergütung entfällt aber für solche Leistungen, für die der Kunde darlegt, dass sie für ihn aufgrund der Kündigung ohne Interesse sind.
Das Benutzerkonto des Kunden wird nach Vertragsbeendigung gelöscht. Der Kunde ist zur Datensicherung selbst verpflichtet. Der Provider wird jedoch den Kunden auf eigene Kosten nach Vertragsbeendigung angemessen bei der Rückübertragung oder Sicherung der Daten unterstützen. Der Provider wird sämtliche auf seinen Servern verbleibenden Daten des Kunden 30 Tage nach Vertragsbeendigung unwiederbringlich löschen. Zurückbehaltungs- oder Pfandrechte an den Daten zugunsten des Providers bestehen nicht.
Verträge können in Schrift- oder Textform (z.B. per E-Mail oder per Brief) oder im Nutzerkonto gekündigt werden.
13. Datenschutz und Geheimhaltung
Die Parteien werden die für sie jeweils geltenden anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten.
Sofern und soweit der Provider im Rahmen der Leistungserbringung Zugriff auf personenbezogene Daten des Kunden hat, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen entsprechenden Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen. In diesem Fall wird der Provider die entsprechenden personenbezogenen Daten allein nach diesen Bestimmungen und nach den Weisungen des Kunden verarbeiten.
Der Provider verpflichtet sich, über alle vertraulichen Informationen (einschließlich Geschäftsgeheimnisse), die er im Zusammenhang mit diesem Vertrag und dessen Durchführung erfährt, Stilschweigen zu bewahren und diese nicht gegenüber Dritten offenzulegen, weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwenden. Vertrauliche Informationen sind dabei solche, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, unabhängig davon, ob sie in schriftlicher, elektronischer, verkörperter oder mündlicher Form mitgeteilt worden sind. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht, soweit der Provider gesetzlich oder aufgrund bestands- bzw. rechtskräftiger Behörden- oder Gerichtsentscheidung zur Offenlegung der vertraulichen Information verpflichtet ist. Der Provider verpflichtet sich, mit allen Mitarbeitern und Subunternehmern eine den vorstehenden Absatz inhaltgleiche Regelung zu vereinbaren.
14. Änderung der AGB
Der Provider behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern, es sei denn, dies ist für den Kunden nicht zumutbar. Der Provider wird den Kunden über Änderungen der AGB rechtzeitig in Textform benachrichtigen. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb einer Frist von vier (4) Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Kunden angenommen. Der Provider wird den Kunden in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen. Widerspricht der Kunde den Änderungen innerhalb der vorgenannten Frist, so besteht das Vertragsverhältnis zu den ursprünglichen AGB fort.
Der Provider behält sich darüber hinaus vor, diese AGB zu ändern,
soweit der Provider hierzu aufgrund einer Änderung der Rechtslage verpflichtet ist;
soweit der Provider damit einem gegen sich gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt;
soweit der Provider zusätzliche, gänzlich neue Dienstleistungen, Dienste oder Dienstelemente einführt, die einer Leistungsbeschreibung in den AGB bedürfen, es sei denn, das bisherige Vertragsverhältnis wird dadurch nachteilig verändert;
wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Kunden ist; oder
wenn die Änderung rein technisch oder prozessual bedingt ist, es sei denn, sie hat wesentliche Auswirkungen für den Kunden.
Das Kündigungsrecht der Parteien bleibt hiervon unberührt.
15. Schlussbestimmungen
Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
Eine Abtretung von Ansprüchen aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag durch den Kunden, insbesondere eine Abtretung etwaiger Mängelansprüche des Kunden, ist ausgeschlossen.
Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des Providers. Der Provider ist in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Leistungsverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
Stand: 10.11.2023
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